Keine «freiwillige Rückkehr», sondern eine unter Druck getroffene Entscheidung: Melek kehrte in die Türkei zurück, wurde in Polizeigewahrsam genommen und steht nun unter Hausarrest
Interview von PangeaKolektif mit Melek Ölmezoğlu
Melek Ölmezoğlu, die in der Schweiz fast drei Jahre lang auf den Ausgang ihres Asylverfahrens wartete, erzählt, dass sie unter der Drohung einer Rückführung und angesichts ihrer sich verschlechternden Gesundheit einer Rückkehr in die Türkei zugestimmt habe. Unmittelbar nach ihrer Ankunft in der Türkei wurde Melek in Polizeigewahrsam genommen. Im Rahmen des gegen sie laufenden Gerichtsverfahrens steht sie nun unter Hausarrest. Ihre Aussage wirft die Frage auf, unter welchen Bedingungen die Entscheidung zur «freiwilligen Rückkehr» getroffen wurde.
Melek Ölmezoğlu stellte im Februar 2023 in der Schweiz ein Asylgesuch. Während des fast dreijährigen Verfahrens war sie mit ablehnenden Entscheiden, den Unterbringungsbedingungen und der Möglichkeit einer Rückführung konfrontiert. Melek zufolge wurde ihr gesagt, dass sie zwangsweise zurückgebracht werden könne, falls sie einer Rückkehr in die Türkei nicht zustimme. In dieser Zeit verschlechterte sich ihr psychischer Gesundheitszustand. Sie berichtet, dass sie mehrfach im Spital behandelt worden sei und ihre Ärztinnen und Ärzte Berichte verfasst hätten, in denen sie sich gegen eine Rückführung in die Türkei aussprachen.
Schliesslich stimmte sie der Rückkehr in die Türkei zu. Nach ihren eigenen Worten war diese Entscheidung jedoch keine freie Wahl. Bei ihrer Ankunft in der Türkei wurde sie am Flughafen in Polizeigewahrsam genommen. Anschliessend, so erzählt sie, habe sie zwei Tage lang bei der Abteilung für Terrorismusbekämpfung (türkisch: «Terörle Mücadele Şubesi», eine auf Terrorismusdelikte spezialisierte Polizeieinheit) aussagen müssen und sei psychischem Druck ausgesetzt gewesen, damit sie eine Handlung zugebe, die sie nach eigener Aussage nicht begangen habe. Das Gerichtsverfahren gegen sie dauert an, und derzeit steht sie unter Hausarrest.
Meleks Erfahrungen werfen die Fragen auf, unter welchen Bedingungen Menschen, deren Asylgesuche abgelehnt wurden, ihre Entscheidung zur Rückkehr treffen und inwieweit diese Entscheidungen als freiwillig gelten können. Wir haben mit ihr über ihr Asylverfahren in der Schweiz, ihre Rückkehr in die Türkei und ihre gegenwärtige rechtliche Situation gesprochen.
Der Beginn des Verfahrens in der Schweiz
Wie begann dein Asylverfahren in der Schweiz? Unter welchen Bedingungen hast du während dieser fast drei Jahre gelebt?
Ich stellte im Februar 2023 ein Asylgesuch. Damals kümmerte sich der Anwalt, den mir das SEM (Staatssekretariat für Migration) zugewiesen hatte, um meinen Fall. Ein Jahr später kam der ablehnende Entscheid. Mein Anwalt hatte gesagt, dass mein Gesuch nicht abgelehnt werden könne, weil mein Dossier nicht geprüft worden sei. So begann mein Asylverfahren.
In der ersten Zeit nach dem Asylgesuch lebt man in Sammelunterkünften. An manchen Orten leben Hunderte, sogar Tausende Menschen zusammen. Man kann mit 10 bis 15 Personen in einem Zimmer untergebracht sein und denselben Raum mit Familien mit Kindern teilen. Wenn man Kinder unter solchen Bedingungen sieht, bricht es einem das Herz. Selbst wir Erwachsenen haben Mühe, diese Bedingungen auszuhalten. Dass Kinder das erleben müssen, ist besonders schlimm.
Die Essenszeiten und die Zeiten, zu denen man hinausgehen und zurückkommen darf, sind festgelegt. Das Essen ist sehr schlecht, und die Sicherheitsleute verhalten sich oft grob. Es ist nicht einmal einfach, seine Rechte einzufordern oder ein Problem zu lösen. So begann das Verfahren für mich – wie ein Albtraum.
Später wird man auf die Kantone verteilt. Es gibt unterirdische Unterkünfte, in denen manche Menschen untergebracht werden. Ich habe Menschen gesehen, die jahrelang an solchen Orten gelebt haben, ohne Fenster, tatsächlich unter der Erde. Man betet darum, nicht selbst an einem solchen Ort untergebracht zu werden. In den überfüllten Unterkünften hat man keinen eigenen, persönlichen Raum. Auch ich wurde zunächst in einer solchen Unterkunft untergebracht. Sie lag sehr weit vom Zentrum entfernt, und wir lebten mit vielen Menschen im selben Zimmer. Ich hatte nicht einmal fünf Quadratmeter Platz für mich allein.
Danach wurde ich in ein anderes Haus gebracht, in dem mehrere Menschen zusammenlebten. Ich war in einem deutschsprachigen Kanton untergebracht, aber uns wurden keine Sprachkurse angeboten. Einerseits wurde von uns erwartet, Deutsch zu lernen. Andererseits fiel es uns schwer, uns verständlich zu machen und Gehör zu finden, weil wir die Sprache nicht beherrschten. Auf eigene Initiative fand ich Orte, an denen ehrenamtlich Deutschkurse angeboten wurden, und besuchte mehrere Kurse.
Darüber hinaus waren unsere sozialen Rechte sehr eingeschränkt. Ein überfülltes Haus mit anderen teilen zu müssen, keinen eigenen Raum zu haben und ständig in Ungewissheit zu leben, verschlechterte mit der Zeit meinen psychischen Zustand weiter. Ich hatte Schlafprobleme. Wie auch in meinen ärztlichen Berichten festgehalten wurde, fiel es mir schwer, mit einer anderen Person im selben Zimmer zu leben; ich hatte Albträume. Obwohl sowohl ich als auch meine Ärztinnen und Ärzte mehrfach schriftlich darauf hingewiesen hatten, wurde dies nicht berücksichtigt.
Ausserdem gibt es Unternehmen, mit denen das SEM Verträge hat. Dort, wo ich untergebracht war, war ein Unternehmen namens Convalere zuständig. In anderen Kantonen gibt es Organisationen wie EVAM oder ORS. Das Verhalten einiger Mitarbeitender dieser Unternehmen und Organisationen war sehr schlecht. Ich fühlte mich, als wäre ich ihre Gefangene. Ich hatte das Gefühl, wie ein Mensch fünfter Klasse behandelt, erniedrigt und nicht einmal eines Blickes gewürdigt zu werden. Selbst kleine Probleme wurden nicht gelöst, obwohl das leicht möglich gewesen wäre; ich erlebte Situationen, in denen die Zuständigen ihre Aufgaben nicht erfüllten. Ich empfand das als eine Politik der Einschüchterung.
Wie ging das Verfahren nach den ablehnenden Entscheiden und den Beschwerden weiter? Wie hat dich die anhaltende Ungewissheit beeinflusst?
Mit der Zeit führten die Ungewissheit und meine Überzeugung, dass die Schweiz ihre eigenen asyl- und migrationsrechtlichen Vorschriften nicht einhält, bei mir zu einer schweren Depression und grossen Ängsten. In einem Land, dem ich im Hinblick auf die Menschenrechte vertraut hatte, musste ich nun um meine eigenen Menschenrechte kämpfen.
Druck zur Rückführung und zunehmende gesundheitliche Probleme
Wie entwickelten sich im Verlauf der Rückführung deine Kontakte mit der Polizei und anderen Behörden?
Nach dem ersten ablehnenden Entscheid legte mein Anwalt Beschwerde ein, doch sie wurde abgewiesen. Später stellte ich mit Unterlagen zu den in der Türkei gegen mich eröffneten Ermittlungsverfahren und den laufenden Gerichtsverfahren erneut einen Antrag. Trotzdem erhielt ich wieder einen ablehnenden Entscheid.
Daraufhin bestellte mich ein Polizist der Rückführungsstelle ein und forderte mich auf, die Rückführungsdokumente zu unterschreiben. Ich fragte: «Garantieren Sie meine Freiheit und meine Menschenrechte in der Türkei?» Der Polizist antwortete nicht. Daraufhin sagte ich, dass ich die Dokumente nicht unterschreiben werde.
Danach begann die Polizei, mich mit inoffiziellen Nachrichten auf meine private Mobiltelefonnummer unter Druck zu setzen. Sie verlangte ein Foto meines Reisepasses. Mir wurde gesagt, sie seien berechtigt, mich mit Gewalt abzuholen und zurückzuführen, wenn ich meinen Pass nicht selbst vorbeibringe. Daraufhin erlitt ich eine sehr schwere Panikattacke und wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Du erzählst, man habe dir gesagt, dass du in den frühen Morgenstunden aus deiner Unterkunft geholt werden könntest, wenn du einer Rückkehr nicht zustimmst. Was genau wurde gesagt, und wie hat dich das beeinflusst?
Ich war vor dem Druck der Polizei in der Türkei geflohen und hatte in der Schweiz Schutz gesucht. Dass ich auch in der Schweiz dem Druck der Polizei ausgesetzt war, hat mich psychisch stark belastet. Jede Nacht wachte ich voller Angst auf und dachte: «Sind sie vielleicht schon da?»
Der Polizist sagte wörtlich zu mir: «Das SEM hat dein Dossier geschlossen, und jetzt liegt es bei uns. Wir haben das Recht, dich in den frühen Morgenstunden, etwa um vier oder fünf Uhr, mit Gewalt aus deiner Unterkunft zu holen und in dein Land zurückzuschicken. Aber wir wollen das nicht tun. Deshalb geh selbst freiwillig.»
Das hatte enorme Auswirkungen auf mich. Wobei sich natürlich die Frage stellt, wie freiwillig eine solche Entscheidung ist …
In dieser Zeit verschlechterte sich dein psychischer Gesundheitszustand. Was hast du erlebt, und welche Behandlung hast du erhalten?
Ich hatte einen Schweizer Psychologen, bei dem ich regelmässig in Behandlung war. Er hat sich sehr für mich eingesetzt und mehrfach Berichte an das SEM, die Polizei und die zuständigen Stellen geschickt. Ich denke jedoch, dass die Schweizer Behörden diese Berichte nicht berücksichtigt haben.
Während dieses Verfahrens unternahm ich mehrere Suizidversuche. Aber ich wollte nicht sterben, sondern als Mensch und als Frau in Würde leben. Ich nahm viele Medikamente und war etwa 16 Mal in einer psychiatrischen Klinik hospitalisiert.
Bei diesen 16 Klinikaufenthalten war die Aufenthaltsdauer jedes Mal unterschiedlich. Die Einweisungen erfolgten auf Empfehlung der Psychologen, bei denen ich regelmässig in Behandlung war, und ihrer leitenden Ärzte. Aufgrund der Ungewissheit, der Schwierigkeiten und des Unrechts, das ich während meines Asylverfahrens erlebte, begannen meine psychischen Probleme und verschlimmerten sich mit der Zeit.
Was stand in den ärztlichen Berichten und den Berichten medizinischer Fachgremien zu deinem Gesundheitszustand? Wie gingen die Schweizer Behörden mit diesen Berichten um?
Zu meinem Gesundheitszustand lagen Berichte medizinischer Fachgremien vor (türkisch: «sağlık kurulu», ein ärztliches Gremium zur medizinischen Begutachtung). Auch mein Psychologe, bei dem ich regelmässig in Behandlung war, verfasste mehrfach Berichte. Meine Ärztinnen und Ärzte hielten fest, dass ich nicht in die Türkei zurückgeschickt werden und nicht reisen sollte. Auch meine Erkrankungen wurden in den Berichten mit medizinischen Fachbegriffen ausführlich beschrieben.
Doch so, wie ich es erlebt habe, vertraten die Schweizer Behörden die Haltung, ich müsse am Rande des Todes stehen, damit meine Rückführung verhindert werde. Das haben sie in ihrer ablehnenden Antwort ausdrücklich so formuliert.
Hier müssen wir besonders über den Begriff «freiwillige Rückkehr» sprechen. Denn von aussen betrachtet kann eine Rückkehr als «freiwillig» bezeichnet werden, weil die betroffene Person ihr mit ihrer eigenen Unterschrift zugestimmt hat. Wenn ein Mensch jedoch jahrelang in Ungewissheit gelassen wurde, ohne Aufenthaltsrecht gelebt hat, unter dem Druck einer Rückführung stand, ihm sogar gesagt wurde, dass er aus seiner Unterkunft geholt werden könne, wenn er nicht zustimmt, und er in dieser Zeit psychisch an einen äusserst belastenden Punkt gelangt ist – inwieweit kann seine Entscheidung dann tatsächlich als freie Wahl betrachtet werden? Wie würdest du rückblickend auf deine Erfahrungen die Entscheidung beschreiben, die als «freiwillige Rückkehr» bezeichnet wird?
Meine Rückkehr war keinesfalls freiwillig. Sie haben mich dazu gezwungen. Wegen der Drohungen und der Angst musste ich zustimmen.
Sie brachten mich dazu, mir vorzustellen, sie würden sagen: «Wir werden dich ohnehin aus deiner Unterkunft zerren und in Handschellen abführen. Wenn du verhaftet wirst, dann wirst du eben in deinem eigenen Land verhaftet und gefoltert.» Im Türkischen beschreibt «yaka paça» dieses grobe Packen und gewaltsame Wegschleppen. Ich dachte mir, dass ich dann wenigstens mit meiner eigenen Würde zurückkehren wollte, und stimmte der Rückkehr zu.
Wie bist du nach drei Jahren an den Punkt gekommen, an dem du einer Rückkehr zugestimmt hast?
Diese Entscheidung zu treffen war sehr schwer. Wie das SEM es sagte, hätte ich am Rande des Todes stehen müssen, damit sie mich nicht zurückschicken. Also dachte ich: «Wenn ich schon sterben muss, dann wenigstens in meinem eigenen Land.» Ich war nicht in die Schweiz gekommen, um zu sterben, sondern um als Mensch in Würde zu leben.
Was bedeutete es für dich, in der Schweiz zu bleiben, als du die Entscheidung zur Rückkehr trafst? Hattest du begonnen, die Rückkehr in die Türkei als einen Weg zu sehen, den Bedingungen, in denen du lebtest, zu entkommen?
Ja, auf jeden Fall. Sie kamen zweimal pro Woche in das Heim, in dem ich untergebracht war, damit ich unterschreibe. Pro Woche bekam ich nur ungefähr 60 Franken. Unter diesen Bedingungen liess man einem Menschen keine Chance zu leben.
Auch das Verhalten und die Haltung der Mitarbeitenden waren sehr rassistisch. Sie verhielten sich herablassend. Ich fühlte mich nicht wie ein Mensch, sondern wie eine Gefangene, die in einem Käfig gehalten wird.
Rückkehr in die Türkei: Polizeigewahrsam am Flughafen
Was erwartete dich bei deiner Ankunft in der Türkei am Flughafen? Was geschah unmittelbar nach deiner Ankunft, und welche rechtlichen Schritte wurden gegen dich eingeleitet?
Ich fange mit dem Einsteigen ins Flugzeug an. Am Flughafen Zürich empfing mich eine Frau, auf deren Namensschild «deport» stand. Sie blieb bei mir, bis sie mich im Flugzeug den Flugbegleiterinnen übergab; auch meine Handtasche hatte sie bei sich. Sie verhielten sich, als könnte ich von dort fliehen.
Nachdem ich eingestiegen war, kam die Kabinenchefin und verlangte meinen Reisepass. Als ich nach dem Grund fragte, sagte sie, dass die Reisepässe von abgeschobenen Personen bei ihr bleiben würden. Ich erwiderte, dass ich mit meinem Einverständnis zurückkehre und meinen Pass behalten werde.
Als ich in Izmir landete, wurde ich bei der Identitätskontrolle auf dem Weg durch den Zoll angehalten. Zwei Polizisten und eine Polizistin liessen mich stundenlang warten. Mein Cousin war zum Flughafen gekommen, um mein Gepäck abzuholen, aber sie gaben ihm meine Koffer nicht. Mit meinen etwa 40 Kilogramm Gepäck wurde ich in ein zusätzliches Justizgebäude am Flughafen Izmir gebracht. Weil gegen mich ein Festnahmebeschluss vorlag (türkisch: «yakalama kararı», eine richterliche Anordnung zur Festnahme beziehungsweise Vorführung), wurde ich per Videoschaltung einer Richterin oder einem Richter vorgeführt.
Eigentlich gibt es drei verschiedene Verfahren gegen mich. Zwei davon laufen beim Gericht in Menemen. In einem wird mir vorgeworfen, den Präsidenten über soziale Medien beleidigt zu haben. Im anderen wird mir vorgeworfen, Süleyman Soylu, der damals Innenminister war, beleidigt und damit den Straftatbestand der Beleidigung eines Amtsträgers erfüllt zu haben. In beiden Verfahren läuft die Verhandlung noch; ich bin nicht freigesprochen worden. Ich weiss noch nicht, ob ich in diesen Verfahren verurteilt werde.
Mein drittes Verfahren wurde am Justizgebäude in Izmir von der diensthabenden richterlichen Instanz behandelt (türkisch: «nöbetçi hâkimlik», die für dringende richterliche Entscheidungen zuständige Bereitschaftsinstanz). In diesem Verfahren wird mir vorgeworfen, eine terroristische Organisation finanziell unterstützt und Propaganda für eine terroristische Organisation betrieben zu haben. In diesem Verfahren wurden Hausarrest und ein Ausreiseverbot gegen mich angeordnet. Wie lange der Hausarrest dauern wird, ist noch nicht festgelegt; die Massnahme gilt bis zum nächsten Gerichtstermin. Mein Anwalt hat dagegen Beschwerde eingelegt.
Der Richter sagte mir, dass ich zur Abteilung für Terrorismusbekämpfung gebracht werde. Nach den rechtlichen Schritten, die am Flughafen begonnen hatten, wurde ich also dorthin gebracht.
Wie wurdest du bei der Abteilung für Terrorismusbekämpfung behandelt, und was wurde von dir verlangt?
Es war sehr schlimm. Zwei Kommissare und zwei Polizisten nahmen meine Aussage auf. Sie setzten mich wegen Dingen, die ich nicht getan hatte, massiv unter psychischen Druck. Als mein Anwalt eingriff, versuchten sie auch ihn unter Druck zu setzen, indem sie behaupteten, er würde die Antworten beeinflussen.
Als ich in Gewahrsam genommen wurde, stiessen und schubsten sie mich. Sie gaben mir das Gefühl, dass ich geschlagen würde, sobald ich den Mund aufmachte. Ich schwieg, um nicht gefoltert zu werden. Ich dachte, dass ich nach all dem zwar vielleicht körperlich, aber nicht mehr psychisch durchhalten würde.
Du sagst, man habe dich wegen Dingen beschuldigt, die du nicht getan hast. Was geschah bei der Befragung?
Sie beschuldigten mich, eine Organisation finanziell unterstützt zu haben. Ich habe keiner terroristischen Organisation finanzielle Hilfe geleistet. Aber jemand muss mich deswegen angezeigt haben. Da ich so etwas nicht getan habe, gibt es weder meine Unterschrift noch Bildaufnahmen von mir oder meine IBAN als Beleg. Trotzdem stellten sie mir stundenlang Fragen dazu und setzten mich unter Druck. Ich hatte das Gefühl, man wolle mich dazu zwingen, etwas zuzugeben, das ich nicht getan hatte. Die Art, wie sie mich befragten, wirkte auf mich, als wollten sie meine Verhaftung erreichen.
Nach dem Polizeigewahrsam: Hausarrest und Angst vor einer Inhaftierung
Wie haben der Polizeigewahrsam und der Druck, den du erlebt hast, dich psychisch beeinflusst?
Als ich in die Gewahrsamszelle kam, wollte ich meine verschriebenen Medikamente einnehmen. Sie taten alles, um mir die Medikamente nicht zu geben. Ich sagte zu ihnen: «Das ist mein Recht auf gesundheitliche Versorgung. Das sind meine verschriebenen Medikamente. Wenn ich sie nicht nehme, kann ich eine Panikattacke oder eine schwere Angstkrise bekommen. Bitte geben Sie mir meine Medikamente.» Ich musste sogar darum betteln, meine Medikamente nehmen zu dürfen.
Als ich in die Zelle kam, dachte ich: «Das war's, sie werden mich inhaftieren, und ich werde nicht mehr hinter diesen Gitterstäben herauskommen.» Denn das, was ich bei der Abteilung für Terrorismusbekämpfung erlebt hatte, hatte mich in diesen psychischen Zustand versetzt. Ich begann darüber nachzudenken, wie ich mir im Gefängnis das Leben nehmen könnte. Denn Gefangenschaft ist für mich wie der Tod.
Was bedeutete die Unterstützung deiner Anwälte in der Schweiz und in der Türkei in diesem Verfahren für dich?
Mein Anwalt in der Schweiz hat seine Aufgabe nach Schweizer Recht erfüllt. Später sagte er mir jedoch, dass ich keine Chance hätte. Ich denke, dass das Rechtssystem in der Schweiz nicht funktioniert.
Da feststand, dass ich in die Türkei kommen würde, blieb ich mit meinem Anwalt dort in Kontakt. Er kannte mein Ankunftsdatum und die Uhrzeit und war deshalb vorbereitet. Er stand mir bei und verteidigte mich. Ohne ihn hätte ich mich bei meinen Aussagen und vor Gericht nicht so stark gefühlt. Höchstwahrscheinlich wäre ich jetzt im Gefängnis.
Du stehst derzeit unter Hausarrest, und das Gerichtsverfahren läuft weiter. Was sagt dein Anwalt über den weiteren Verlauf?
Als ich vor das diensthabende Gericht kam, das für die Abteilung für Terrorismusbekämpfung zuständig war, sagte mein Anwalt zu mir: «Bleib ruhig, gerate nicht in Panik, aber es kann sein, dass wir hier mit einem Haftentscheid herauskommen.»
Nach der Verteidigung durch meinen Anwalt und mich wurde jedoch Hausarrest angeordnet. Das Gerichtsverfahren dauert derzeit an, und ich glaube, dass das Risiko, inhaftiert zu werden, sehr hoch ist. Auch Hausarrest bedeutet eine Einschränkung der Freiheit. Das darf man nicht vergessen.
Nach der Entscheidung zur «freiwilligen Rückkehr»
Wie beurteilst du nach deinen Erfahrungen in der Türkei die Entscheidung der Schweizer Behörden? Welche Umstände wurden deiner Meinung nach nicht berücksichtigt?
Ich denke, dass die Schweizer Behörden die Menschenrechte nicht geachtet haben. Hauptsache, die Person verlässt dieses Land … Ob sie in ihrem eigenen Land ins Gefängnis kommt, ob ihre Freiheit eingeschränkt wird oder ob sie aufgrund gesundheitlicher Probleme einer Lebensgefahr ausgesetzt sein könnte, wurde nicht berücksichtigt.
«Niemand sollte sich allein fühlen»
Was sagen deine Erfahrungen den Menschen, die heute in der Schweiz von einer Rückführung bedroht sind? Was möchtest du sowohl diesen Menschen als auch den Schweizer Behörden sagen?
Ich weiss, dass wir uns in einem grossen Kampf befinden. Einsamkeit ist das Schwierigste. Ich finde, wir sollten als Kollektiv wachsen und gemeinsam stärker werden. Niemand sollte sich allein fühlen. Es braucht gegenseitige Hilfe, Solidarität, Einheit und Zusammenhalt.
Den Schweizer Behörden möchte ich sagen, dass sie die Genfer Flüchtlingskonvention, die sie unterzeichnet haben, einhalten und die Menschenrechte schützen müssen.
Ich danke euch auch sehr für dieses Interview.
Von PangeaKolektif
Wir danken Melek Ölmezoğlu dafür, dass sie ihre Erlebnisse mit uns geteilt und zugestimmt hat, ihre Erfahrungen durch dieses Interview sichtbar zu machen.
Meleks Erzählung zeigt, wie tief die Ablehnung eines Asylgesuchs und die Drohung einer Rückführung das Leben eines Menschen prägen können. Sie verlangt danach, zu hinterfragen, unter welchen Bedingungen Entscheidungen getroffen werden, die als «freiwillige Rückkehr» bezeichnet werden, und unter welchem Druck und in welcher Ausweglosigkeit Menschen gezwungen sind, solche Entscheidungen zu treffen. Uns ist wichtig, dass Meleks Zeugnis dazu beiträgt, das Geschehene festzuhalten und sichtbar zu machen.
Wer ein sicheres und menschenwürdiges Leben sucht, sollte deshalb weder Druck noch Erniedrigung oder Einschränkungen der eigenen Freiheit ausgesetzt sein. Setzen wir uns weiterhin für das Recht auf Asyl, die Menschenwürde und die Bewegungsfreiheit ein und stärken wir die Solidarität mit den Menschen, denen eine Rückführung droht. In diesem Kampf zusammenzukommen, unsere Erfahrungen zu teilen und unserer gemeinsamen Stimme mehr Kraft zu verleihen, ist durch den Beitrag von uns allen möglich.