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basın açıklamasında ellerinde dövizleri ve pankartla duran kitle fotoğrafı

Was passiert im Flüchtlingscamp Uznach?

10. Dezember 2025 Uznach - PangeaKolektif hat eine Pressemitteilung zu den Vorfällen im Asylzentrum Linth in Uznach veröffentlicht. Darin klagt das Kollektiv Zwangsarbeit sowie drastische Kürzungen der Sozialhilfe für Geflüchtete an, die die Arbeit ablehnen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Zudem wird die Praxis von willkürlichen Verlegungen („Exilierungen“) kritisiert. Obwohl die Gemeinde Uznach dem Kollektiv lediglich eine abgelegene, isolierte Straße für die Aktion genehmigt hatte, wurde die große Gruppe, die gemeinsam vom Camp zum Kundgebungsort marschierte, im Ort wahrgenommen. Auffällig war auch, dass der Migrationschef des Kantons die gesamte Erklärung als Beobachter verfolgte.

PangeaKolektif erklärte, dass sich in jüngster Zeit die Beschwerden über Misshandlungen, Rechtsverletzungen und unmenschliche, quasi repressiv wirkende Praktiken im Asylzentrum Linth gehäuft hätten. Um diese seit Langem anhaltenden Menschenrechtsverletzungen sichtbar zu machen, organisierte das Kollektiv eine öffentliche Aktion. Die Teilnehmendenzahl im Rathauspärkli an der Obergasse in Uznach war groß.

Das Kollektiv betonte, dass Geflüchtete im Camp gezwungen würden, für 1,5 Franken pro Stunde ohne Arbeitssicherheit und ohne ausreichenden Schutz zu arbeiten und dadurch vom sozialen Leben, von Bildung und von Integrationsmöglichkeiten abgeschnitten würden.

„Wir sind hier, weil wir aus unseren Häusern gerissen wurden“

In der Erklärung wurde hervorgehoben, dass Geflüchtete nicht aus eigenem Willen hier seien; vielmehr seien sie durch Kriege, autoritäre Regime, wirtschaftliche Krisen, Klimakatastrophen und politische Repression zur Flucht gezwungen worden. Die Suche nach Sicherheit bedeute jedoch nicht, jede auferlegte Bedingung akzeptieren zu müssen. „Flüchtling sein heißt nicht schweigen“, lautete eine der zentralen Aussagen des Textes.

„Wir sind nicht gegen Arbeit – wir sind gegen Ausbeutung“

Nach Aussage des Kollektivs führt das unter dem Namen „Integrationsprogramm“ laufende System im Kanton St. Gallen nicht zur Integration, sondern entfremdet Geflüchtete von ihren Berufen, von Bildung und vom gesellschaftlichen Leben. Geflüchtete berichteten, dass sie zu Arbeiten für 1,5 Franken pro Stunde gezwungen würden, während ihnen Praktika, Weiterbildungskurse oder echte Arbeitsmöglichkeiten verwehrt würden. Gleichzeitig werde ihnen unsichere und unversicherte Arbeit im Camp auferlegt.

Was nach der Presseerklärung geschah

Unmittelbar nach der Erklärung lud der Migrationschef des Kantons die Mitglieder von PangeaKolektif zu einem Gespräch ein, um die Probleme zu diskutieren. Doch PangeaKolektif hatte bereits seit 2024 unzählige Male versucht, über E-Mails, Telefonate, Briefe, Petitionen und weitere Wege mit der Camp-Leitung und dem kantonalen Migrationsamt in Kontakt zu treten – und hatte stets einseitig um Lösungen bemüht. Da die Behörden im Kanton St. Gallen keine Lösungsbereitschaft zeigten, entschied sich das Kollektiv schließlich für eine öffentliche Aktion.

PangeaKolektif lehnte das Gespräch jedoch ab, nachdem M.Y., der wichtigste Zeuge und Betroffene, nicht teilnehmen durfte. M.Y. hatte nach 14 Monaten Arbeit im Camp aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr arbeiten können. Obwohl er regelmäßig an anderen Integrationsangeboten wie Deutschkursen teilnahm, wurde er in ein anderes, abgelegenes Bergcamp verlegt, das als „Deport-Camp“ bekannt ist und deutlich schlechtere Lebensbedingungen bietet. Die Camp-Leitung bezeichnete M.Y. als „aggressiv“ und wollte ihn deshalb nicht einlassen. Die Mitglieder des Kollektivs lehnten diese Stigmatisierung ab und kritisierten die Kriminalisierung von Menschen, die lediglich ihre Rechte einfordern.

Allein dieser Vorfall zeige, wie die kantonalen Verantwortlichen auf Geflüchtete blickten: Der Versuch, rechtlich für seine Rechte einzutreten oder sich in einer Selbstorganisation wie PangeaKolektif zu engagieren, werde als „Aggression“ interpretiert. Unter diesen Umständen – wenn der zentrale Gesprächspartner ausgeschlossen werde – sei ein Treffen weder sinnvoll noch ehrlich, erklärten die Mitglieder, und entschieden sich gegen die Teilnahme.

Weitere Berichte aus dem Camp

Nach der Aktion berichteten Familien aus dem Camp von ihren aktuellen Problemen. Besonders gravierend war der Hinweis, dass schulpflichtige Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren, die seit 1 bis 3 Jahren im Camp leben, nicht zur Schule geschickt werden. In der Schweiz sollten alle Kinder – unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder vorhandenen Dokumenten – Zugang zu Schulbildung haben. Doch im Camp Uznach werde dies ignoriert.

Familien berichteten zudem, dass die im Camp angebotenen, unzureichenden Sprachkurse lediglich den Anschein von „Integrationsbemühungen“ erwecken sollten, tatsächlich aber nicht als echte Bildungslösung dienten.

Eine bemerkenswerte Entwicklung war, dass die Camp-Leitung unmittelbar nach der Aktion von PangeaKolektif in offensichtlicher Panik einen Brief an die Familien verteilte, in dem angekündigt wurde, dass Verbesserungen im Bereich der Kinderbetreuung und des internen Bildungsangebots vorgenommen würden.

Vollständiger Text: PangeaKolektif Pressemitteilung

 Nachfolgend finden Sie den vollständigen Wortlaut der Pressemitteilung von PangeaKolektif:

WARUM SIND WIR HIER?

Wir sind nicht aus freien Stücken hierhergekommen. Uns wurde das Recht genommen, in unseren Häusern, Städten und Ländern zu bleiben. Wir sind Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Was uns hierhergebracht hat, sind globale Kriege, imperialistische Politik, kapitalistische Krisen, kolonialistische Praktiken, Klimakatastrophen, Dürre, Armut und der Druck autoritärer Regime, die all dies unterstützen.
 

Viele von uns mussten aufgrund von Folter, politischer Unterdrückung, Diskriminierung, Morddrohungen und lebensbedrohlichen Risiken das Land verlassen, in dem wir lebten. Manchmal waren wir mit durch die Klimakrise verursachter Hungersnot konfrontiert, manchmal mit wirtschaftlicher Zerstörung und Ungleichheit, manchmal mit Unterdrückung, weil wir für unsere Rechte eingetreten sind. Deshalb sind wir auf der Suche nach einem sicheren Ort hierhergekommen.
 

Aber „auf der Suche nach Sicherheit zu sein“ bedeutet nicht, dass wir alle uns auferlegten Bedingungen akzeptieren. Flüchtling zu sein bedeutet nicht, zu schweigen, sich zu unterwerfen und Ungerechtigkeiten hinzunehmen. Wir wurden in unseren Heimatländern unterdrückt, weil wir unsere Stimme gegen Ungerechtigkeiten erhoben haben. Auch heute erheben wir hier unsere Stimme, denn es ist sowohl Teil unserer Identität als auch unsere Pflicht als Menschen, uns gegen Praktiken zu wehren, die gegen die Menschenwürde verstoßen.
 

Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte – und diese Rechte sind unter keinen Umständen verhandelbar.

WER SIND WIR?

Auch wenn wir aus verschiedenen Regionen kommen, verbindet uns eines: Wir alle streben nach Sicherheit, Freiheit und einem Leben in Würde. Wir, die wir aus verschiedenen Regionen aus zwingenden Gründen fliehen mussten, sind Migrant*innen, die unter benachteiligten Bedingungen versuchen, sich ein neues Leben aufzubauen, die ein menschenwürdiges Leben verdienen und die in diesem Prozess an den Wert von Solidarität, sozialer Verantwortung und Zusammenleben glauben.
 

Trotz der schwierigen Umstände, in denen wir uns befinden, wollen wir auf eigenen Beinen stehen, einen Beitrag zur Gesellschaft leisten und uns mit unserer Arbeit ein Leben aufbauen.
 

Genau aus diesem Grund sind wir heute hier: als Menschen, die Solidarität brauchen, die sich bemühen, hier ein neues Leben aufzubauen, die Sprache zu lernen, die Gesellschaft, in der wir leben, kennenzulernen und Teil des Zusammenlebens zu werden.
Doch trotz all unserer Bemühungen werden wir isoliert, in Lagern festgehalten und unter dem Deckmantel der „Integration mit Integrationscharakter“ gezwungen, unter menschenunwürdigen Bedingungen für einen Lohn von 1,5 Franken zu arbeiten.
 

Dabei wollen wir hier dazugehören, mit unseren Kindern Teil dieser Gesellschaft sein, die Sprache lernen und dieses Land näher kennenlernen. Doch stattdessen werden wir aus dem Leben gerissen, isoliert und ausgebeutet. Diese Praktiken hindern uns nicht nur daran, am Leben hier teilzunehmen, sondern machen es auch unmöglich, dass die Gesellschaft uns kennenlernt und Vorurteile sowie Diskriminierung abgebaut werden.
 

Ein solches System ist für beide Seiten ein Verlust; es führt zu Isolation, Vorurteilen und Rassismus. Wir akzeptieren diese Form der Arbeit nicht, die gegen unser grundlegendes Menschenrecht auf Freiheit und Würde verstößt.
 

WIR SIND NICHT GEGEN ARBEIT – WIR SIND GEGEN AUSBEUTUNG

Von außen betrachtet könnten manche Menschen denken:
„Sie leben im Lager, bekommen Essen und Taschengeld, also sollen sie auch arbeiten.“
 

Diese Sichtweise ist sowohl falsch als auch unvollständig.
 

Wir sind nicht gegen Arbeit – im Gegenteil: Wir wollen echte Arbeitsbedingungen, unter denen wir unsere Berufserfahrung, unsere Ausbildung und unsere Fähigkeiten zum Wohle der Gesellschaft einbringen können.

Im Kanton St. Gallen jedoch:

  • dürfen wir keine Berufspraktika absolvieren,
  • werden wir nicht zu Kursen geschickt, in denen wir unsere Fähigkeiten weiterentwickeln könnten,
  • wird uns der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt verwehrt,
  • und trotzdem wird von uns verlangt, dass wir im Lager im Rahmen eines sogenannten „Beschäftigungsprogramms“ arbeiten für einen ausbeuterischen Stundenlohn von 1,5 Franken.
     

Diese Arbeit wird offiziell nicht als Erwerbsarbeit bezeichnet, sondern als Beitrag zur „Tagesstruktur“ und zur „Vermittlung schweizerischer Werte und Normen“. Uns wird gesagt, es handle sich „nicht um Lohn, sondern um Anerkennung für die Teilnahme“.
 

Das ist keine Integration, sondern eine Politik, die Menschen bewusst in Abhängigkeit hält und ihnen reale Perspektiven auf Selbstständigkeit verwehrt.

ILLEGALE PRAKTIKEN UNTER DEM DECKMANTEL DER „INTEGRATION“

Wir haben die Lagerleitung direkt gefragt:
„Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese verpflichtende Arbeit?“
 

Die Antwort lautete:
„Das ist ein Beschäftigungsprogramm. Es dient der Integration. Sie lernen die Schweizer Kultur, Arbeitsdisziplin sowie gesellschaftliche Werte und Normen kennen.“
 

Diese Erklärung stützt sich auf den offiziellen Begriff des „Beschäftigungsprogramms“, wie er von den kantonalen Behörden verwendet wird. Laut dieser Logik sollen wir durch diese Arbeit Verantwortung, Pünktlichkeit und Teamarbeit erlernen – Werte, die in der Schweizer Gesellschaft hochgeschätzt würden.
 

Doch diese Erklärung ist nicht nur realitätsfern, sondern eine Verhöhnung unseres Verstandes.
In welcher Schweizer Kultur sind Menschen bereit, für 1,5 Franken, ohne Versicherung, ohne Sicherheit und unter sklavenähnlichen Bedingungen zu arbeiten?
 

Welcher Schweizer würde das als „Integration“ bezeichnen?
Wir glauben nicht, dass die Schweizer Bevölkerung diese Definition von Integration akzeptieren würde. Diese Praxis ist kein Ausdruck der Schweizer Kultur, sondern ein Missbrauch dieses Begriffs.
 

„SIE KÖNNEN ES IN IHREN LEBENSLAUF SCHREIBEN“ IST EINE BELEIDIGUNG

Die Lagerleitung sagte uns:
„Sie können die hier geleistete Arbeit in Ihren Lebenslauf schreiben. Das erleichtert Ihnen die Arbeitssuche.“
 

Diese Aussage steht im direkten Zusammenhang mit der Behauptung, das „Beschäftigungsprogramm“ diene unserer Zukunftsperspektive. Doch es ist eine Verhöhnung zu behaupten, dass diese Tätigkeiten unsere Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern würden.
 

Niemand nimmt es ernst, wenn man in seinem Lebenslauf schreibt:
„Ich habe im Flüchtlingslager geputzt.“
 

Diese Tätigkeiten sind weder qualifizierend noch sicher, sie sind nicht versichert und tragen nichts zu unseren beruflichen oder akademischen Fähigkeiten bei. Statt Potenziale zu fördern, werden sie zerstört.
 

WEM NÜTZT DIESE PRAXIS? WEM SCHADET SIE?

Dass wir im Rahmen solcher „Beschäftigungsprogramme“ arbeiten müssen,

  • behindert unsere Entwicklung,
  • verhindert echte Integration und den Aufbau sozialer Netzwerke,
  • macht den Spracherwerb außerhalb des Lagers nahezu unmöglich,
  • hält uns abhängig,
  • beraubt die Gesellschaft unserer tatsächlichen Beiträge.

Von diesem System profitieren ausschließlich die Institutionen und Unternehmen, die diese Lager betreiben.
Nicht die Flüchtlinge.
Nicht die Schweizer Gesellschaft.

UNSICHERE BESCHÄFTIGUNG IST EIN VERBRECHEN

Einer unserer Freunde, der im Rahmen dieses Programms in der Küche arbeitet, hat sich mehrfach Verbrennungen zugezogen.
War er versichert? Nein.
 

Hätte er bei einer dauerhaften Behinderung Anspruch auf Unterstützung? Nein.
 

Trotzdem wird diese Arbeit als Teil eines „Integrations- und Beschäftigungsprogramms“ dargestellt.
 

Unsichere, unversicherte Arbeit – selbst wenn sie anders benannt wird – bleibt ein Gesetzesverstoß. Der Begriff „Integration“ kann dies nicht rechtfertigen.

WAS BEDEUTET WIRKLICHE INTEGRATION?

Wirkliche Integration bedeutet:
 

  • Fähigkeiten zu fördern,
  • Bildung und Praktika zu ermöglichen,
  • Zugang zum regulären Arbeitsmarkt zu eröffnen,
  • Kontakte zur Gesellschaft zu schaffen,
  • Sprachunterricht zu garantieren,
  • Menschen zu aktiven Subjekten des Zusammenlebens zu machen.
     

Menschen in Lagern festzuhalten und sie im Namen von „Tagesstruktur“ und „Werten“ für Hungerlöhne arbeiten zu lassen, ist keine Integration, sondern institutionalisierte Ausgrenzung. 

Bietet die Agenda Integration Suisse, die einen rechtlichen Rahmen auf Bundesebene schafft, in einigen Kantonen die Möglichkeit, aus der dauerhaften Sozialhilfe auszusteigen?
Nein.
Jeder Kanton setzt die Integration nach seinem eigenen Verständnis um.

UNSERE FORDERUNGEN

Wir präsentieren diese Erklärung nicht als Beschwerde, sondern als einen Versuch, gemeinsam Lösungen zu finden.

Als PangeaKolektif und als im Lager lebende Geflüchtete haben wir wiederholt konstruktive Schritte unternommen, um die bestehenden Probleme anzugehen. Mit Petitionen, E-Mails, Nachrichten und Versuchen des direkten Dialogs haben wir stets zum Ausdruck gebracht, dass wir Teil der Lösung sein möchten. Wir haben die Probleme nicht nur benannt, sondern auch konkrete Lösungsvorschläge eingebracht und gemeinsam nach Auswegen gesucht.

Trotz all dieser gut gemeinten Initiativen hat die Lagerleitung leider keinen lösungsorientierten Ansatz verfolgt. Unsere Anliegen wurden meist nicht berücksichtigt, Dialogkanäle wurden geschlossen, und anstatt die Wahrnehmung von Rechten zu ermöglichen, wurden diese eingeschränkt.

In einigen Fällen wurde offen oder indirekt Druck ausgeübt, Forderungen zurückzuziehen; Personen, die Missstände angesprochen haben, sahen sich Drohungen, Verlegungen und Schikanen ausgesetzt. Ein besonders drastisches Beispiel ist der Fall eines Freundes, der trotz gesundheitlicher Probleme und einer überstandenen Krebserkrankung aufgefordert wurde, sein Zimmer innerhalb von nur dreißig Minuten zu räumen und das Lager zu verlassen – und das sogar bei Regen. Dies ist kein Einzelfall; viele unserer Freundinnen und Freunde wurden auf ähnliche Weise in andere Lager verbannt.

Die Lagerleitung hat immer wieder unter dem Vorwand, wir würden uns „organisieren“, Unbehagen geäußert und Maßnahmen ergriffen, die das Einfordern grundlegender Rechte unterdrücken. Auf Lösungsvorschläge folgten meist keine Gespräche, sondern Drohungen, Sanktionen oder Budgetkürzungen.

Daher sollte dieses Vorgehen der Verwaltung in Uznach von unabhängigen Institutionen untersucht, überprüft und bewertet werden. Denn Maßnahmen, die darauf abzielen, legitime Anliegen zu unterdrücken statt Lösungen zu fördern, werfen sowohl aus menschenrechtlicher als auch aus integrationspolitischer Sicht schwerwiegende Fragen auf.

Wir möchten weiterhin im Dialog mit den Schweizer Behörden arbeiten und lösungsorientiert vorgehen.

Deshalb formulieren wir unsere Forderungen klar, deutlich und umsetzbar:

  1. Die verpflichtende oder faktisch verpflichtende Niedriglohnarbeit im Lager muss umgehend beendet werden.
  2. Arbeit muss auf Freiwilligkeit basieren und unter menschenwürdigen Bedingungen erfolgen. Für alle Tätigkeiten im Lager müssen Arbeitssicherheit, Versicherung und gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen gewährleistet sein.
  3. Geflüchteten müssen Zugang zu berufsbezogenen Praktika, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten erhalten.
  4. Die Integrationspolitik muss transparenter gestaltet und durch unabhängige Institutionen überwacht werden.
  5. Es müssen Mechanismen geschaffen werden, die Beschwerden über Rechtsverletzungen unparteiisch und zügig prüfen.
  6. Die Möglichkeiten für Geflüchtete, ihre Fähigkeiten und Erfahrungen einzubringen, müssen verbessert werden.
  7. Praktiken, die eine Unterbringung in Lagern zu einer dauerhaften Lösung machen, müssen überprüft werden; es müssen freie und menschenwürdige Lebensbedingungen gewährleistet werden.

FAZIT: WIR WERDEN NICHT SCHWEIGEN

Unabhängig davon, aus welchem Land wir kommen,
werden wir uns weiterhin gegen Ungerechtigkeit, Unterdrückung und jede Praxis wehren, die gegen die Menschenwürde verstößt.
Denn:
Wir sind Flüchtlinge – aber keine Sklaven.
Menschenrechte sind universell – und gelten für alle.

 

PangeaKolektif Nachrichtenzentrum